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Allgemeine Geschaftsbedingungen

Diese Verkaufsbedingungen treffen nur für Kunden zu, die bei Grada International bestellen. Für Bestellungen bei Grada France gelten die folgenden Bedingungen: http://www.grada.be/conditionsgénérales

1. Allgemein
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen (die ‚allgemeinen Bedingungen‘) finden auf alle von der NV Grada International (im weiteren „Verkäufer“ genannt) geschlossenen Verträge und alle vom Verkäufer gesendeten Angebote Anwendung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und aus einem dazu erstellten vom Verkäufer unterzeichneten besonderen Schriftstück hervorgehen.
1.2 Gleichgültig, wann sie dem Verkäufer mitgeteilt werden, können etwaige allgemeine oder andere Bedingungen des Kunden nur Anwendung finden wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und aus einem dazu erstellten vom Verkäufer unterzeichneten besonderen Schriftstück hervorgeht.
1.3 Sollte eine Bestimmung der gegenwärtigen allgemeinen Bedingungen einer zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ausdrücklich und schriftlich vereinbarten besonderen Verkaufsbedingung entgegengesetzt sein, so wird letztere vorrangig bleiben. In diesem Falle bleiben die gegenwärtigen allgemeinen Bedingungen jedoch anwendbar auf alle Punkte, von denen in der besonderen Verkaufsbedingung nicht ausdrücklich abgewichen wird.
1.4 Sollte irgendeine Bestimmung der gegenwärtigen allgemeinen Bedingungen nichtig sein oder nichtig erklärt werden, so finden alle übrigen Bestimmungen der gegenwärtigen Bedingungen weiterhin Anwendung und werden sich der Verkäufer und der Kunde in gutem Glauben überlegen im Hinblick darauf, eine neue Bestimmung in Ersetzung der nichtigen bzw. nichtig erklärten Bestimmung zu vereinbaren, wobei Ziel und Tragweite der nichtigen bzw. nichtig erklärten Bestimmung möglichst viel berücksichtigt werden.

2. Angebote und Bestellungen
2.1 Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Erwähnung im Angebot, sind sämtliche Angebote des Verkäufers freibleibend, mit Einbegriff aller wohl oder nicht im Angebot aufgeführten Preisangaben, Berechnungen, Voranschläge, Anbietungen, Werbungen oder ähnlichen Mitteilungen, und verpflichten sie den Verkäufer erst nach schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer. Die im Angebot genannten Preise gelten in allen Fällen höchstens 30 Tage ab Datum des Angebots. Druckfehler, materielle Irrtümer und Rechenfehler in einem Angebot verpflichten den Verkäufer nie.
2.2 Angaben in einem Angebot in Bezug auf Gewicht, Belastungs- und Verpackungsangaben, Zeichnungen aus den Katalogen, die Angaben auf der Website des Verkäufers sowie die gelieferten Muster gelten nur als Hinweis, sind jederzeit freibleibend und verpflichten den Verkäufer nicht.
2.3 Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung im Angebot, kommt der Vertrag mit dem Verkäufer erst zustande, nachdem der Verkäufer im Wege einer Auftragsbestätigung die Bestellung schriftlich angenommen hat.
Änderungen der ursprünglichen Bestellung sind nur gültig wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Verkäufer im Wege einer Auftragsbestätigung angenommen wurden.
2.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, je nach Verfügbarkeit der fraglichen Ware, Bestellungen ganz oder teilweise rückgängig zu machen.
2.5 Im Falle der Stornierung einer beim Verkäufer eingegangenen Bestellung durch den Kunden schuldet der Kunde dem Verkäufer eine Entschädigung in Höhe von 100 % der Auftragssumme, mindestens jedoch 50 €.

3. Preise
3.1 Die in den Katalogen, Prospekten, technischen Datenblättern, Webseiten oder in irgendeinem sonstigen Dokument erwähnten Angaben sind jederzeit freibleibend und verpflichten den Verkäufer nicht. Die vorbezeichneten Dokumente sind rein indikativ und der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, diese zu ändern. Nur die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers aufgeführten Preise sind verbindlich.
3.2 Die vom Verkäufer gegebenenfalls verteilten Preislisten sind nur indikativ und verpflichten den Verkäufer nicht.
3.3 Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung verstehen sich alle im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag genannten Preise ab Werk Lokeren (Incoterms 2000) und exklusive MwSt.
3.4 Der Mindestbestellbetrag ist 500 €. Für Bestellungen unter 500 € werden administrative Kosten von 50 € in Ansatz gebracht.
3.5. Im Falle von zusätzlichen Lieferungen werden der Preis und die neue Frist mit dem Kunden besprochen. Vorkommendenfalls beeinträchtigen diese neu vereinbarten Bedingungen die bestehenden Bedingungen der ersten Bestellung nicht.

4. Lieferfrist
4.1 Der Verkäufer erstrebt eine Lieferfrist von 18 Arbeitstagen ab Datum der Auftragsbestätigung.
Der Käufer kann jederzeit den Eilservice (PRIOR oder RUSH) des Verkäufers in Anspruch nehmen. Dabei wird mittels einer zusätzlichen Anberechnung von 10% (Prior) oder 40 % (Rush) des Nettopreises der Bestellung eine verkürzte Lieferfrist erstrebt.
4.2 Die angegebenen Lieferfristen sind jederzeit indikativ und verpflichten den Verkäufer nicht. Die Lieferfrist fängt erst zu laufen an nach dem letzten der nachfolgenden Daten : (i) Datum der Auftragsbestätigung, (ii) Datum, an dem der Kunde dem Verkäufer im Hinblick auf die gute Ausführung der Bestellung zusätzliche Auskünfte hat erteilen müssen, (iii) Datum der Zahlung des vom Kunden geschuldeten Vorschusses, oder (iv) Datum der nachträglich mitgeteilten Änderung der Bestellung.
4.3 Die Tatsache, dass die Ware nicht innerhalb der vorgesehenen Lieferfrist geliefert wurde, ermächtigt den Kunden nie, den Vertrag auf irgendwelche Weise zu kündigen, seine Zahlungsverpflichtungen einzustellen, die Ware zu weigern oder irgendeine Form von Schadensersatz vom Verkäufer zu fordern. Jede wohl oder nicht in seinen Einkaufsbedingungen aufgenommene Schadensersatzklausel des Kunden diesbezüglich ist dem Verkäufer gegenüber nicht wirksam.

5. Höhere Gewalt
5.1 Jede Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer erfolgt unter dem Vorbehalt höherer Gewalt. Mit höherer Gewalt sind unter anderem vollständige oder teilweise Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Transportaufhebung, Krieg, Terrorismus, Mobilmachung, Pfändung, Nicht-Erhalt von Genehmigungen, Rohstoffmangel, Krankheit der Arbeitnehmer des Verkäufers, Überschwemmungen usw. gemeint. Diese Auflistung ist nicht erschöpfend. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Verkäufers werden die Verpflichtungen des Verkäufers angesichts des Kunden eingestellt, solange die höhere Gewalt andauert.
5.2 Hat ein Fall höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage gedauert, so haben der Kunde und der Verkäufer das Recht, die Bestellung zu stornieren, ohne dass dazu die vorherige Genehmigung des Verkäufers oder der Kunde erforderlich ist. Der Kunde kann in diesem Fall keine Entschädigung vom Verkäufer verlangen. Bereits durch den Verkäufer erbrachte oder gelieferte Vertragsleistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

6. Transport und Annahme der Ware
6.1. Jeder Versand von verkauften Waren nach einem anderen Ort oder Lieferung an einem anderen Ort erfolgt auf Risiko des Kunden, wobei vorkommendenfalls der Transport, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung zwischen den Parteien, vom Verkäufer für Rechnung des Kunden gewählt wird. Etwaige bezüglich des Transports anfallende Versicherungen, Zollkosten, usw., sind jederzeit vom Kunden zu übernehmen. Der Kunde hat demzufolge, auf seine Kosten, die erforderlichen Versicherungen bis zum Augenblick der tatsächlichen Lieferung und Annahme der Ware abzuschließen. Mangels dessen hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung einzustellen bis er vom Kunden den Beweis empfangen hat, dass die erforderlichen Versicherungen abgeschlossen wurden.
6.2 Lieferungen durch den Verkäufer erfolgen jederzeit ab Werk Lokeren (Incoterms 2000) gemäß den im Artikel 4 aufgeführten Bestimmungen. Die Lieferung kann auf Verlangen des Kunden und nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer an eine andere Adresse als die des Kunden geliefert werden (z. B. eine Baustelle). Wird die bestellte Ware am Liefertag nicht vom Kunden abgeholt, so hat der Verkäufer das Recht, die dadurch entstandenen Lagerungskosten entsprechend Artikel 11.1 dem Kunden in Ansatz zu bringen.
6.3 Wird die Ware vom Verkäufer auf Europaletten geliefert, so werden diese dem Kunden in Ansatz gebracht. Werden die Europaletten dem Verkäufer in guten Zustand zurückgegeben, wird der für die Europaletten bezahlte Betrag dem Kunden zurückbezahlt werden. Der Verkäufer ist niemals verpflichtet, vom Kunden mehr Europaletten zurückzunehmen als die Zahl, die ihm im Rahmen einer Bestellung zur Verfügung gestellt wurde.

7. Vertrauliche Informationen – Geistige Eigentumsrechte
7.1 Der Kunde verbürgt sich dafür, dass alle vor und nach Vertragsabschluss vom Verkäufer erhaltenen technischen Informationen vertraulicher Art geheim bleiben werden. Die Informationen werden auf jeden Fall als vertraulich betrachtet, wenn diese vom Verkäufer als solche angegeben werden. Daneben gelten Informationen als vertraulich, wenn die Vertraulichkeit vertretbarerweise vermutet werden kann. Der Kunde darf auf keinen Fall technische Informationen, die immer Eigentum des Verkäufers bleiben, kopieren oder Dritten zuleiten bzw. zur Einsicht vorlegen. Der Verkauf von durch den Verkäufer produzierter und/oder verkaufter Ware kann wie auch immer niemals zu einer Übertragung geistiger Eigentumsrechte führen.
7.2. Die Entwurfe, Studien und irgendwelchen sonstigen Dokumente, welche dem Verkäufer vom Kunden übermittelt wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers und sind letzterem auf erste Bitte zurückzuerstatten. Sämtliche geistige Eigentumsrechte i.B.a. die Entwürfe (z.B. Pläne, Prototypen, Muster, Maquetten, Modelle, usw.), die Studien und die Dokumente des Verkäufers, sogar wenn dem Kunden hierfür bestimmte Kosten anberechnet wurden oder wenn diese auf Verlangen des Kunden entwickelt wurden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder verwendet werden ohne ausdrückliche vorangehende schriftliche Zustimmung des Verkäufers, und zwar nie länger als die Dauer, die vom Verkäufer für den Gebrauch zuerteilt wurde.
7.3. Der Kunde darf auf keinen Fall ohne vorangehende schriftliche Zustimmung des Verkäufers, Erzeugnisse des Verkäufers unter der Marke und dem Namen des Verkäufers vermarkten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an seine Erzeugnisse angesichts der in den fraglichen Dokumenten aufgeführten Angaben vorzunehmen.
7.4 Der Kunde hat unter allen Umständen das Image und den Ruf des Verkäufers zu respektieren und hat sich von jeder Verletzung diesbezüglich fernzuhalten.

8. Reklamationen
8.1 Der Kunde hat die Ware bei der Lieferung sofort zu kontrollieren, insbesondere bezüglich der Konformität und der sichtbaren Mängel. Bei Wareneingang müssen die sichtbaren Beschädigungen immer auf dem Lieferschein des Spediteurs vermerkt werden.  Der Kunde hat seine Reklamationen, bei sonstigem Verlust, dem Verkäufer binnen acht Tagen nach der Lieferung der Ware zu melden. Die Mitteilung des Kunden „unter Vorbehalt der Auspackung nach der Lieferung“ gilt nicht als Reklamation und beeinträchtigt den Verlauf der vorbezeichneten Frist nicht.
Im Reklamationsschreiben sind die behaupteten Mängel detailliert aufzulisten.
Mangels rechtzeitiger Reaktion kann der Kunde nicht länger irgendeinen Mangel geltend machen. Die Nutzung oder der Weiterverkauf einer Lieferung bzw. entsprechender Teile gilt unwiderlegbar und unwiderruflich als Annahme der vollständigen Lieferung durch den Kunden.
Reklamationen im Zusammenhang mit verborgenen Mängeln sind bei sonstigem Verlust binnen 8 Tagen nach Entdeckung der verborgenen Mängel dem Verkäufer per Einschreiben zu melden. Die in Artikel 1648 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannte kurze Frist beträgt zwischen den Parteien 2 Monate ab Entdeckung des Mangels.
8.2 Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig und gemäß diesem Artikel gemeldet wurde, hat der Verkäufer das Recht, die betreffende Ware ohne weiteres zu ersetzen. Der Verkäufer kann nie zum Ersatz oder zur Rücknahme gelieferter Ware gezwungen werden. Güter werden erst nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zurückgenommen. Im Falle einer schriftlichen Genehmigung des Verkäufers wird dieser die Initiative zum Abholen der zurückzunehmenden Ware auf seine Kosten ergreifen. Vorkommendenfalls hat der Kunde die Ware zu bewahren und hat diese sich im ursprünglichen Zustand zu befinden.
8.3 Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig und gemäß diesem Artikel 8 gemeldet wurde und wenn der Verkäufer gemäß Artikel 8.2 entscheidet, die betreffende Ware zu ersetzen, schuldet er keine sonstige Entschädigung. Im Falle eines bewiesenen vertraglichen Fehlers bei Nichtersetzung ist der gegebenenfalls geschuldete Schadensersatz jederzeit beschränkt auf den Preis der betroffenen Ware exklusive Mehrwertsteuer. Auf keinen Fall kann der Verkäufer zur Zahlung einer Entschädigung für indirekten oder nichtkörperlichen Schaden (so u.a. nichteinschränkend Gewinn-/Chancenausfall, sonstige Folgeschaden usw.) gehalten sein.
8.4 Der Verkäufer kann wie auch immer niemals für Schaden oder Defekte an der gelieferten Ware haftbar gemacht werden, die auf unsachgerechte Beförderung, Lagerung und/oder Montage durch den Kunden zurückzuführen ist. Der Verkäufer kann ebenso wenig haftbar gemacht werden für den Schaden, der durch den unsachgerechten oder bestimmungswidrigen Gebrauch der Ware, Fahrlässigkeit oder unrichtige Montage auf Seiten des Kunden verursacht wurde.
8.5 Jede Haftung des Verkäufers in Bezug auf die gelieferte Ware ist auf zwölf Monate ab der betreffenden Lieferung begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verkäufer nicht mehr vom Kunden wegen Mängel an der gelieferten Ware in Anspruch genommen werden.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur kompletten Zahlung der Hauptsumme, der Kosten und der Zinsen durch den Kunden. Bis zur kompletten Zahlung des Warenpreises, der etwaigen zusätzlichen Kosten, der geschuldeten Zinsen und Schadensersätze kann diese vom Verkäufer auf erste Bitte des letzteren und ohne jede vorangehende Inverzugsetzung oder sonstige Formalitäten auf Kosten des Kunden zurückgenommen werden.
Gegebenenfalls empfangene Vorschüsse gelten vorkommendenfalls als endgültig vom Verkäufer im Wege eines Schadensersatzes erworben.
Erfolgt die Zahlung mit einem Scheck, so gilt das Datum der Einziehung des Schecks als Datum der kompletten Zahlung.
Der Kunde verpflichtet sich daher dazu, nicht über die gelieferte Ware zu verfügen, solange diese noch nicht vollständig bezahlt wurde, diese nicht unbeweglich durch Verbindung zu machen, sie nicht zu verarbeiten bzw. mit einem dinglichen (Sicherheits-) Recht zu beschweren. Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer unmittelbar auf dem Laufenden zu bringen wenn er über eine Pfändung der gelieferten nicht (vollständig) bezahlten Ware in Erfahrung gebracht wird.
9.2 Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch im Falle von Konkurs oder gerichtlicher Reorganisation des Kunden.
9.3 Sollte der Kunde die nichtbezahlte Ware dennoch schon an Dritte weiterverkauft haben, wird der Verkäufer in die Rechte des Kunden surrogiert und kann er die Zahlung direkt von diesem Dritten fordern oder, bei Nichtzahlung durch den betroffenen Dritten an den Kunden, die Rückerstattung der gelieferten Ware fordern, unter der Maßgabe, dass der Verkäufer keinen höheren Betrag fordern kann als den vom Kunden ihm gegenüber geschuldeten Betrag. Der Kunde ist dazu gehalten, die Beträge, die er vorkommendenfalls von diesem Dritten empfangen hat, unmittelbar an den Verkäufer zu überweisen.
9.4 Der Kunde, wem die verkaufte Ware gemäß den im Artikel 9.1 enthaltenen Bestimmungen vor der kompletten Zahlung geliefert wurde, wird auf die fragliche verkaufte Ware ein deutlich sichtbares Zeichen bzw. eine deutlich sichtbare Markierung anbringen, woraus auf deutlich leserliche Weise ersichtlich wird, dass die fragliche Ware Eigentum des Verkäufers bleibt. Vorkommendenfalls verständigt der Kunde den Pfandgläubiger und den Vermieter per Einschreiben darüber unmittelbar und schickt dem Verkäufer ebenfalls eine Ablichtung davon.

10. Bezahlung
10.1 Die Rechnung ist, ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe auf der Rechnung, binnen dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Streitfragen oder Reklamationen, sogar begründet, setzen die Zahlungspflicht des Kunden nicht aus. Alle Rechnungen des Verkäufers sind jederzeit in Lokeren im Gesellschaftssitz des Verkäufers zahlbar, sogar wenn Wechsel gezogen werden.
10.2 Mangels kompletter Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat der Verkäufer das Recht, bis zur Rechnungsbegleichung alle seinen offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem betroffenen Kunden mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
10.3 Mangels kompletter Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag ist der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen aus dem geschuldeten Betrag schuldig in Höhe des am Fälligkeitstag gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 i.B.a. die Bestreitung der Zahlungsrückstände bei Handelsgeschäften geltenden Zinsfußes, mit einem Mindestzinsfuß von 8% pro Jahr, zuzüglich 3%. Außerdem wird mangels Zahlung der Rechnung am Fälligkeitstag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des gesamten Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) erhoben, mit einem Mindestbetrag von 150 EUR und einem Höchstbetrag von 3.750 EUR, sogar bei Erteilung von Respekttagen unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu verlangen.
10.4 Bei Nichtzahlung (ganz oder teilweise) einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag werden sämtliche Beträge, die vom selben Kunden auf der Grundlage sonstiger Rechnungen angesichts des Verkäufers geschuldet werden, unmittelbar von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung fällig.
10.5 Mangels kompletter Zahlung der Rechnung am Fälligkeitstag kann der Verkäufer von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung sofort die gelieferte Ware zurücknehmen.
10.6 Das Ziehen und/oder Annehmen von Wechseln oder sonstigen begebbaren Papieren bewirkt keine Schuldumwandlung und beeinträchtigt keineswegs die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Bedingungen.
10.7 Kommt der Kunde einer seiner Hauptverpflichtungen nicht nach, wie die rechtzeitige Zahlung der Rechnungen des Verkäufers, so hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne vorherige gerichtliche Ermächtigung und ohne vorherige Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
10.8 Unbeschadet der im Artikel 8 aufgeführten Bestimmungen ist die Rechnung im Falle von Bestreitung, bei sonstigem Verlust, binnen acht Tagen nach Eingang derselben durch den Kunden zu beanstanden. Mangels Beanstandung wird der Kunde unwiderlegbar vermutet, die Rechnung angenommen zu haben.

11. Produkte auf Lager
11.1 Waren, die auf Veranlassung des Kunden nicht zum vorgesehenen Liefertermin geliefert werden können, dürfen nicht länger als 14 Tage nach dem bestätigten Liefertermin auf Lager gehalten werden. Für jeden zusätzlichen Arbeitstag, an dem die Bestellung gelagert werden muss, wird eine Gebühr von 20 € erhoben.

12. Sicherheitsleistungen seitens des Kunden
12.1 Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Kreditversicherer des Verkäufers alle Informationen zuzuleiten, die dieser zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden für erforderlich hält.
12.2 Wenn der vom Kunden angesichts des Verkäufers zu zahlende Betrag, d.h. der Betrag der fälligen Rechnungen und der Wert der noch vom Verkäufer auszuführenden Bestellungen, die für diesen Kunden vom Kreditversicherer des Verkäufers bestimmte Grenze überschreitet, so hat der Verkäufer das Recht, allen seinen Verbindlichkeiten angesichts des Kunden mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der jeweils fällige Betrag (einschließlich der Beträge, die der Kunde zu zahlen hat, wenn die vom Verkäufer ausgesetzten Verbindlichkeiten ausgeführt werden) erneut die oben bezeichnete Grenze unterschreitet.
12.3 Falls das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Vollstreckungshandlungen gegen den Kunden und/oder nachweisbare sonstige Ereignisse, die das Vertrauen des Verkäufers in die gute Erfüllung der vom Kunden eingegangenen Verpflichtungen beeinträchtigen (können), erschüttert wird oder werden kann, so hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer eine angemessene Bürgschaft zu verlangen. Wenn der Kunde weigert, eine passende Bürgschaft zu leisten, so hat der Verkäufer das Recht, die Bestellung ganz oder teilweise rückgängig zu machen, sogar dann, wenn die Ware bereits teilweise oder vollständig versandt wurde. In diesem Fall ist der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Preises der Bestellung geschuldet, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu verlangen.

13. Streitfälle
13.1 Für Streitfälle in Bezug auf die vertragliche Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden (z.B. Vereinbarungen, übermittelte Angebote, usw.), mit Einbegriff der gegenwärtigen allgemeinen Bedingungen, werden die Parteien an erster Stelle versuchen, die Streitigkeit im Verhandlungsweg oder, in gegenseitigem Einvernehmen, durch Vorlage der Streitigkeit an einen (oder mehrere) anerkannte(n) Vermittler, zu lösen.
13.2 Sämtliche Streitfälle, wozu die vertragliche Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden (z.B. Vereinbarungen, übermittelte Angebote, usw.), mit Einbegriff der gegenwärtigen allgemeinen Bedingungen, Anlass geben können würde und wobei keine Lösung auf der Grundlage des vorbezeichneten Artikels 13.1 erreicht werden kann, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Gerichtsbarkeit Ostflandern (Belgien), Abteilung Gent.
13.3 Die vertragliche Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden (z.B. Vereinbarungen, Angebote, usw.), mit Einbegriff der gegenwärtigen allgemeinen Bedingungen, werden ausschließlich vom belgischem Recht beherrscht, mit Ausschließung der Regeln des internationalen Privatrechts (mit Einbegriff des am 11. April 1980 in Wien geschlossenen Abkommens i.B.a. den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des am 14. Juni 1974 in New York geschlossenen Abkommens i.B.a. die Verjährung bei internationalem Kauf beweglicher Sachen, sowie aller sonstigen möglichen auf den internationalen Kauf anwendbaren Abkommen).

14. Haftung für Studien, Gutachten, Leistungsbeschreibungen oder Angebote
14.1 Vorbehaltlich abweichender spezifischen Vereinbarung kann der Verkäufer auf keinen Fall haftbar gemacht wurden für die Gutachten, Studien, Zeichnungen oder Vorstellungen die er in gutem Glauben kostenlos mitteilt. Der Kunde hat sich demzufolge jederzeit von einem Berater, Ingenieur oder Architekten beistehen zu lassen, um sowohl die technische Machbarkeit seines Projekts als auch die Eignung des zu bestellenden Materials zu untersuchen.

15. Einstellung und Kündigung
15.1 Wenn der Kunde seinen in den gegenwärtigen allgemeinen Bedingungen oder in allen sonstigen mit dem Verkäufer geschlossenen Vereinbarungen aufgenommenen Verbindlichkeiten (ganz oder teilweise) nicht nachkommt, werden alle Verpflichtungen des Verkäufers angesichts des Kunden automatisch (und also ohne dass hierzu eine vorangehende Inverzugsetzung erforderlich ist) eingestellt werden bis zum Augenblick, an dem der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, ungeachtet des Vertrages, aus dem sie hervorgehen).
15.2 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht innerhalb einer Frist von acht (8) Tagen nach Inverzugsetzung per Einschreiben durch den Verkäufer nachkommt, hat der Verkäufer das Recht, sämtliche oder bestimmte Vereinbarungen, die mit dem Kunden geschlossen wurden, zu kündigen und einen Schadensersatz zu fordern. Außerdem werden in diesem Falle alle noch geschuldeten Beträge, sowie die Eintreibungskosten, unmittelbar fällig. Etwaige bezahlte Vorschüsse bleiben dem Verkäufer im Wege eines Schadensersatzes erworben.

16.  Interventionen
Für Interventionen werden unsere sodann geltenden Tarife in Rechnung gestellt werden.